Es ich habe nachgefragt und das Ergebnis ist interessant, also:
SPO2004: Hier ist es erlaubt!!!
Da steht dieser Passus nicht mehr drinne, dass man nur einmal im Semester schreiben darf. Weil hier eben die Möglichkeit gegeben werden soll am Semesteranfang (wenn bei Bedarf da eine Prüfung angeboten wird) und am Semesterende z.B. an der gleichen Prüfung teilzunehmen.
SPO2002: Hier ist es eigentlich nicht erlaubt, aber ...
Hier sollte der Passus eigentlich drinstehen, leider konnte aber weder ich noch Herr Raffius (Studiendekan) diesen gestern finden. Man sollte nochmal Herrn Arz fragen um ganz sicher zu gehen ob er da wirklich drinsteht. Falls nämlich nicht (oder nicht mehr?) ist das auch hier sehr interessant ...
PO99: PO2004: Habe ich nicht gefragt
Da habe ich leider nicht gefragt ... scheint aber nicht möglich zu sein. Passus suchen. Evtl. nochmal Herrn Arz fragen oder genau nachlesen ...
Nun ergeben sich interessante Dinge zum Thema OBS. Es wäre äußerst interessant zu wissen ob das OBS beim Verbieten der Anmeldung für die gleiche Klausur die SPO in diesem Fall beachtet oder nicht bzw. bei der neusten (SPO2004) dies zulässt. Hier wäre ein Verbot für die Anmeldung zu beiden nämlkich ohne Rechtsgrundlage bzw. auch vom Fachbereich nicht erwünscht, da es hier ja gerade so sein soll. Das müsste mal jemand kurz austesten, der in der neuen SPO ist (an kann sich ja gleich wieder Abmelden). Falls das OBS hier nämlich auch untersagt würde ich das bei nächster Gelegenheit im Fachbereich ansprechen.